Gründung einer Einzelfirma im Kanton Basel-Landschaft

Die Gründung einer Einzelfirma im Kanton Basel-Landschaft: der Weg zum eigenen Unternehmen.

Gründung einer Einzelfirma im Kanton Basel-Landschaft

Im Kanton Basel-Landschaft ist die Gründung einer Einzelfirma aufgrund der strategischen Lage und der starken Wirtschaft vor allem in den Bereichen Handel, Produktion und Dienstleistung von Vorteil. Das Handelsregisteramt Basel-Landschaft sorgt für ein effizientes Anmeldeverfahren. Die Nähe zur Stadt Basel bietet der Region hervorragende Vernetzungsmöglichkeiten und Zugang zu internationalen Märkten. Basel-Landschaft verfügt zudem über eine solide Infrastruktur und eine einladende Geschäftswelt. Die hohe Lebensqualität und die wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten machen Basel-Landschaft zu einem idealen Ort für die Gründung einer Einzelfirma.

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Einzelfirma im Kanton Basel-Landschaft gründen: So geht's!

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Unverbindliches Angebot berechnen

Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.

Geben Sie die Daten der Einzelfirma ein

Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Unternehmensdaten ein. Jetzt können Sie die Gründung der Gesellschaft in Auftrag geben.

Kontaktaufnahme

Unsere Anwälte werden sich innerhalb der angegebenen Zeit (oft weniger als 24 Stunden) mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.

Überprüfung der Dokumente

Sie können alle konstituierenden Dokumente bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.

Authentifizierung der Unterschrift

Jetzt müssen Sie die Unterschrift amtlich beglaubigen lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.

Eintragung ins Handelsregister

Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird.

Ausgelassen feiern

Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihrer Einzelfirma. Ihre Einzelfirma ist nun aktiv und kann tätig werden.

Definition der Einzelfirma in der Schweiz

Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel dazu ist, die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden am besten zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.

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Einzelfirma gründen: Vorteile

Eine Einzelfirma im Kanton Basel-Landschaft zu gründen, bietet viele Vorteile. Die Region liegt strategisch günstig an der Grenze zu Deutschland und Frankreich, was den Zugang zu internationalen Märkten erleichtert. Die Verkehrsinfrastruktur ist hervorragend, mit guten Strassen- und Bahnverbindungen sowie der Nähe zum Flughafen Basel-Mulhouse. Basel-Landschaft bietet ein günstiges Geschäftsumfeld mit starker Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen. Die hohe Lebensqualität mit vielen Grünflächen und einer angenehmen natürlichen Umgebung macht die Region attraktiv zum Leben und Arbeiten. Darüber hinaus bieten die nahe gelegenen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, wie die in Basel-Stadt, Möglichkeiten für Innovation und Zusammenarbeit für neue Unternehmen.

Einzelfirma gründen: Nachteile

In Basel-Landschaft kann die Gründung einer Einzelfirma aufgrund der hohen Kosten, die mit der Nähe zu Basel-Stadt verbunden sind, eine Herausforderung darstellen. Geschäftsmieten und Betriebskosten können höher sein als in anderen Regionen. Der Wettbewerb ist intensiv, vor allem in der Chemie- und Pharmabranche, die von grossen Unternehmen dominiert wird. Darüber hinaus bedeutet der fehlende rechtliche Schutz des persönlichen Vermögens des Eigentümers, dass die finanziellen Risiken hoch sind und das persönliche Vermögen im Falle einer Verschuldung einer möglichen Pfändung ausgesetzt ist.

Was muss ich beachten, wenn ich eine Einzelfirma im Kanton Basel-Landschaft gründen will?

Name des Unternehmens

Der Familienname muss im Firmennamen vorkommen: zum Beispiel Müller Malerbetrieb oder Keller Montagen, aber der Firmenname darf nicht irreführend oder beschreibend sein. Firmennamen wie Rudolf Stahlhandel AG sind daher nicht zulässig, wenn das Unternehmen nicht mit Stahl handelt.

Handelsregister

Bis zu einem Umsatz von 100.000 Schweizer Franken ist die Gewerbeanmeldung in der Regel freiwillig. Die Eintragung ins Handelsregister ist aber in jedem Fall empfehlenswert. Der Handelsregisterauszug ist immer sehr nützlich: zum Beispiel für die Eröffnung eines Bankkontos, für die Eröffnung eines Postfachs oder eines Schliessfachs, im internationalen Handel, für den eigenen Telefonanschluss und vieles mehr.

Vorbezug Pensionskasse

Beim Bezug von Altersleistungen sind folgende Punkte zu beachten: Sie müssen gegenüber der zuständigen Ausgleichskasse glaubhaft nachweisen können, dass Sie eine selbständige Tätigkeit ausüben werden. Dazu müssen Sie das beiliegende AHV-Formular ausfüllen und entsprechende Nachweise beifügen, z.B. drei Offerten an potenzielle Kundinnen und Kunden, drei bereits ausgestellte Rechnungen an Kundinnen und Kunden und einen Businessplan für Ihr Projekt.

Unsere Empfehlung

Für den Antrag bei der Rentenkasse sollte ein ordentlicher Ordner mit allen Formularen und Unterlagen vorbereitet werden. Wenn möglich, ist es ratsam, einen Termin mit der zuständigen Behörde zu vereinbaren und die Unterlagen persönlich mitzubringen oder persönlich bei der Ausgleichskasse zu erscheinen. Die Erfahrung zeigt, dass die Behörden auf diese Weise mehr Vertrauen in Ihr Vorhaben haben und Ihr Antrag eine grössere Aussicht auf Erfolg hat.

Was Sie wissen müssen, wenn Sie ein Einzelfirma gründen wollen!

Die Gründung einer Einzelfirma in der Schweiz ist ein relativ einfacher und unkomplizierter Prozess, der sich ideal für Kleinunternehmer und Freiberufler eignet. Es ist kein Mindestanfangskapital erforderlich, aber der Inhaber muss seinen Wohnsitz in der Schweiz haben. Die Firma muss beim Handelsregister eingetragen werden, wenn der erwartete Jahresumsatz 100.000 CHF übersteigt; andernfalls ist die Eintragung fakultativ, wird aber zur Erhöhung der Glaubwürdigkeit empfohlen. Es ist wichtig, einen Namen zu wählen, der den Nachnamen des Inhabers enthält. Die Haftung ist unbeschränkt, d.h. der Inhaber haftet mit seinem Privatvermögen für die Schulden der Firma. Die Buchhaltung kann in vereinfachter Form geführt werden, aber es ist dennoch notwendig, Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben zu führen. Aus steuerlicher Sicht wird das Einkommen der Firma wie das persönliche Einkommen des Inhabers besteuert. Darüber hinaus ist es obligatorisch, sich bei der Sozialversicherung anzumelden und Beiträge für die AHV (Alters- und Hinterbliebenenversicherung) zu zahlen. Die Schweiz bietet ein günstiges unternehmerisches Umfeld mit zahlreichen Unterstützungsprogrammen für Kleinunternehmen und Neugründungen.