Gründung einer Einzelfirma im Kanton Bern
Die Gründung einer Einzelfirma im Kanton Bern: der Weg zum eigenen Unternehmen.
Gründung einer Einzelfirma im Kanton Bern
In der Bundesstadt Bern wird die Gründung eines Einzelunternehmens durch stabile politische Verhältnisse und eine gut organisierte Verwaltung erleichtert. Die Stadt bietet durch die Präsenz zahlreicher Bundesämter und internationaler Organisationen ein hervorragendes Umfeld für Unternehmen im Dienstleistungssektor. Die Anmeldung einer Einzelfirma beim Berner Handelsregister ist schnell und einfach möglich. Zudem können Unternehmerinnen und Unternehmer von einem starken Netzwerk in der Region profitieren. Die Nähe zu wichtigen Entscheidungsträgern ist ein weiterer Vorteil. Lokale Netzwerke und Gründerzentren wie der Impact Hub Bern bieten Unterstützung und Beratung für Start-ups. Zudem finden in der Stadt zahlreiche internationale Veranstaltungen und Konferenzen statt, die zusätzliche Vernetzungsmöglichkeiten bieten. Mit seiner hohen Lebensqualität und seinem reichen kulturellen Erbe bietet Bern ein inspirierendes Umfeld für die Gründung und Entwicklung einer Einzelfirma.
Einzelfirma im Kanton Bern gründen: So geht's!
Berechnen Sie ein unverbindliches Angebot
Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.
Geben Sie die Daten Ihrer Einzelfirma ein
Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Unternehmensdaten ein. Jetzt können Sie die Gründung der Gesellschaft in Auftrag geben.
Kontaktaufnahme
Unsere Anwälte werden sich innerhalb der angegebenen Zeit (oft weniger als 24 Stunden) mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.
Überprüfung der Gründungsdokumente
Sie können alle konstituierenden Dokumente bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.
Unterschrift beglaubigen
Jetzt müssen Sie die Unterschrift amtlich beglaubigen lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.
Eintragung in das Handelsregister
Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Geschäftskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.
Ausgelassen feiern
Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihr Unternehmen ist nun aktiv und kann tätig werden.
Definition der Einzelfirma in der Schweiz
Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel dazu ist, die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden am besten zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.
Gründung einer Einzelfirma: Vorteile
Die Gründung einer Einzelfirma in Bern bietet aufgrund der zentralen Lage der Stadt Zugang zu einem großen Kundenkreis. Bern ist das politische Zentrum der Schweiz und bietet eine vielfältige Wirtschaft, hohe Lebensqualität und eine starke Unterstützung für kleine Unternehmen.
Gründung einer Einzelfirma: Nachteile
Die Gründung einer Einzelfirma in Bern kann aufgrund von Bürokratie und strengen Vorschriften kompliziert sein. Die Betriebskosten, einschliesslich Miete und Arbeitskosten, können hoch sein und kleine Unternehmen belasten. Der Wettbewerb im Dienstleistungs- und Handelssektor kann intensiv sein, was es für neue Unternehmen schwierig macht, sich zu etablieren. Darüber hinaus kann es für Erstunternehmer eine Herausforderung sein, sich gut zu vernetzen, um Zugang zu Finanzierung und Unterstützung zu erhalten.
Was muss ich beachten, wenn ich eine Einzelfirma im Kanton Bern gründen will?
Der Familienname muss im Firmennamen vorkommen: zum Beispiel Müller Malerbetrieb oder Keller Montagen, aber der Firmenname darf nicht irreführend oder beschreibend sein. Firmennamen wie Rudolf Stahlhandel AG sind daher nicht zulässig, wenn das Unternehmen nicht mit Stahl handelt.
Bis zu einem Umsatz von 100.000 Schweizer Franken ist die Gewerbeanmeldung in der Regel freiwillig. Die Eintragung ins Handelsregister ist aber in jedem Fall empfehlenswert. Der Handelsregisterauszug ist immer sehr nützlich: zum Beispiel für die Eröffnung eines Bankkontos, für die Eröffnung eines Postfachs oder eines Schliessfachs, im internationalen Handel, für den eigenen Telefonanschluss und vieles mehr.
Beim Bezug von Altersleistungen sind folgende Punkte zu beachten: Sie müssen gegenüber der zuständigen Ausgleichskasse glaubhaft nachweisen können, dass Sie eine selbständige Tätigkeit ausüben werden. Dazu müssen Sie das beiliegende AHV-Formular ausfüllen und entsprechende Nachweise beifügen, z.B. drei Offerten an potenzielle Kundinnen und Kunden, drei bereits ausgestellte Rechnungen an Kundinnen und Kunden und einen Businessplan für Ihr Projekt.
Für den Antrag bei der Rentenkasse sollte ein ordentlicher Ordner mit allen Formularen und Unterlagen vorbereitet werden. Wenn möglich, ist es ratsam, einen Termin mit der zuständigen Behörde zu vereinbaren und die Unterlagen persönlich mitzubringen oder persönlich bei der Ausgleichskasse zu erscheinen. Die Erfahrung zeigt, dass die Behörden auf diese Weise mehr Vertrauen in Ihr Vorhaben haben und Ihr Antrag eine grössere Aussicht auf Erfolg hat.
Was Sie über die Einzelfirma wissen müssen!
Die Gründung einer Einzelfirma in der Schweiz ist ein relativ einfacher und unkomplizierter Prozess, der sich ideal für Kleinunternehmer und Freiberufler eignet. Es ist kein Mindestanfangskapital erforderlich, aber der Inhaber muss seinen Wohnsitz in der Schweiz haben. Die Firma muss beim Handelsregister eingetragen werden, wenn der erwartete Jahresumsatz 100.000 CHF übersteigt; andernfalls ist die Eintragung fakultativ, wird aber zur Erhöhung der Glaubwürdigkeit empfohlen. Es ist wichtig, einen Namen zu wählen, der den Nachnamen des Inhabers enthält. Die Haftung ist unbeschränkt, d.h. der Inhaber haftet mit seinem Privatvermögen für die Schulden der Firma. Die Buchhaltung kann in vereinfachter Form geführt werden, aber es ist dennoch notwendig, Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben zu führen. Aus steuerlicher Sicht wird das Einkommen der Firma wie das persönliche Einkommen des Inhabers besteuert. Darüber hinaus ist es obligatorisch, sich bei der Sozialversicherung anzumelden und Beiträge für die AHV (Alters- und Hinterbliebenenversicherung) zu zahlen. Die Schweiz bietet ein günstiges unternehmerisches Umfeld mit zahlreichen Unterstützungsprogrammen für Kleinunternehmen und Neugründungen.