Gründen Sie Ihre Einzelfirma mit Startups.ch im Kanton Zürich

Gründen Sie Ihre Einzelfirma mit Startups.ch im Kanton Zürich: der Weg zum eigenen Unternehmen.

Gründen Sie Ihre Einzelfirma mit Startups.ch im Kanton Zürich

Eine Einzelfirma in Zürich zu gründen, hat aufgrund der dynamischen Wirtschaft und der hohen Lebensqualität viele Vorteile. Zürich, das wirtschaftliche Zentrum der Schweiz, bietet ein breites Spektrum an potenziellen Kunden und Geschäftspartnern. Die Stadt verfügt über eine hervorragende Infrastruktur und ein gut ausgebautes Verkehrsnetz. Die Eintragung einer Einzelfirma beim Zürcher Handelsregister ist ein einfacher Prozess. Es ist wichtig, die lokalen Vorschriften zu beachten, insbesondere in Bezug auf die Gewerbeberechtigung und die steuerlichen Pflichten. Die Universität Zürich und die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich (ETH) bieten wertvolle Vernetzungsmöglichkeiten, um innovative Geschäftsmodelle zu entwickeln. Darüber hinaus sind die vielen Co-Working-Spaces in der Stadt ein großer Vorteil für Start-ups.

Gründungsprozess Einzelfirma

Einzelfirma im Kanton Zürich gründen: So geht's!

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Berechnen Sie ein unverbindliches Angebot

Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.

Geben Sie die Daten der Einzelfirma ein

Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Unternehmensdaten ein. Jetzt können Sie die Gründung der Gesellschaft in Auftrag geben.

Kontaktaufnahme

Unsere Anwälte werden sich innerhalb der angegebenen Zeit (oft weniger als 24 Stunden) mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.

Überprüfung der Dokumente

Sie können alle konstituierenden Dokumente bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.

Beglaubigung der Unterschrift

Jetzt müssen Sie die Unterschrift amtlich beglaubigen lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.

Eintragung in das Handelsregister

Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Geschäftskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.

Ausgelassen feiern

Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihr Unternehmen ist nun aktiv und kann tätig werden.

Die Einzelfirma in der Schweiz

Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel dazu ist, die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden am besten zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.

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Einzelfirma gründen: Vorteile

Die Gründung einer Einzelfirma in Zürich bietet ein dynamisches Umfeld mit einer robusten Wirtschaft, hervorragender Infrastruktur und Zugang zu einem grossen Netzwerk von Kunden und Partnern. Die Nähe zu Institutionen wie der ETH und der Universität Zürich fördert Innovation und Vernetzung, während zahlreiche Co-Working-Spaces Start-ups unterstützen.

Einzelfirma gründen: Nachteile

Die Gründung einer Einzelfirma in Zürich ist mit Nachteilen verbunden, wie z. B. den hohen Lebenshaltungs- und Mietkosten, die neue Unternehmen stark belasten können. Der Wettbewerb ist gross, vor allem im Finanz- und Dienstleistungssektor, was es schwierig macht, sich durchzusetzen. Lokale Vorschriften und Steuern können komplex sein und erfordern eine teure Beratung durch Experten. Ausserdem kann die Notwendigkeit einer guten Vernetzung und eines guten Marketings die Anfangskosten in die Höhe treiben, was für kleine Unternehmen mit begrenzten Budgets ein Hindernis darstellt.

Was muss ich beachten, wenn ich eine Einzelfirma im Kanton Zürich gründen will?

Name des Unternehmens

Der Familienname muss im Firmennamen vorkommen: zum Beispiel Müller Malerbetrieb oder Keller Montagen, aber der Firmenname darf nicht irreführend oder beschreibend sein. Firmennamen wie Rudolf Stahlhandel AG sind daher nicht zulässig, wenn das Unternehmen nicht mit Stahl handelt.

Handelsregister

Bis zu einem Umsatz von 100.000 Schweizer Franken ist die Gewerbeanmeldung in der Regel freiwillig. Die Eintragung ins Handelsregister ist aber in jedem Fall empfehlenswert. Der Handelsregisterauszug ist immer sehr nützlich: zum Beispiel für die Eröffnung eines Bankkontos, für die Eröffnung eines Postfachs oder eines Schliessfachs, im internationalen Handel, für den eigenen Telefonanschluss und vieles mehr.

Vorbezug Pensionskasse

Beim Bezug von Altersleistungen sind folgende Punkte zu beachten: Sie müssen gegenüber der zuständigen Ausgleichskasse glaubhaft nachweisen können, dass Sie eine selbständige Tätigkeit ausüben werden. Dazu müssen Sie das beiliegende AHV-Formular ausfüllen und entsprechende Nachweise beifügen, z.B. drei Offerten an potenzielle Kundinnen und Kunden, drei bereits ausgestellte Rechnungen an Kundinnen und Kunden und einen Businessplan für Ihr Projekt.

Unser Ratschlag

Für den Antrag bei der Rentenkasse sollte ein ordentlicher Ordner mit allen Formularen und Unterlagen vorbereitet werden. Wenn möglich, ist es ratsam, einen Termin mit der zuständigen Behörde zu vereinbaren und die Unterlagen persönlich mitzubringen oder persönlich bei der Ausgleichskasse zu erscheinen. Die Erfahrung zeigt, dass die Behörden auf diese Weise mehr Vertrauen in Ihr Vorhaben haben und Ihr Antrag eine grössere Aussicht auf Erfolg hat.

Nützliche Informationen für diejenigen, die eine Einzelfirma gründen wollen

Die Gründung einer Einzelfirma in der Schweiz ist ein relativ einfacher und unkomplizierter Prozess, der sich ideal für Kleinunternehmer und Freiberufler eignet. Es ist kein Mindestanfangskapital erforderlich, aber der Inhaber muss seinen Wohnsitz in der Schweiz haben. Die Firma muss beim Handelsregister eingetragen werden, wenn der erwartete Jahresumsatz 100.000 CHF übersteigt; andernfalls ist die Eintragung fakultativ, wird aber zur Erhöhung der Glaubwürdigkeit empfohlen. Es ist wichtig, einen Namen zu wählen, der den Nachnamen des Inhabers enthält. Die Haftung ist unbeschränkt, d.h. der Inhaber haftet mit seinem Privatvermögen für die Schulden der Firma. Die Buchhaltung kann in vereinfachter Form geführt werden, aber es ist dennoch notwendig, Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben zu führen. Aus steuerlicher Sicht wird das Einkommen der Firma wie das persönliche Einkommen des Inhabers besteuert. Darüber hinaus ist es obligatorisch, sich bei der Sozialversicherung anzumelden und Beiträge für die AHV (Alters- und Hinterbliebenenversicherung) zu zahlen. Die Schweiz bietet ein günstiges unternehmerisches Umfeld mit zahlreichen Unterstützungsprogrammen für Kleinunternehmen und Neugründungen.